WeGebAU

(Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)

Dieses Sonderprogramm soll vorrangig die Entstehung von Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung verhindern, die Beschäftigungschancen und –fähigkeiten der Arbeitnehmer verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Ab sofort bietet CAW den Unternehmen solche Weiterbildungen an. Viele Weiterbildungsmodule, die beliebig miteinander kombinierbar sind, können bei uns durchgeführt werden. Die zuständigen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit stellen Interessenten dafür Bildungsgutscheine aus; die Nutzung unserer Bildungsangebote ist für die Unternehmen dann kostenlos. Unsere Kursangebote finden Sie in unserer Homepage oder Sie lassen sich persönlich beraten.

Hier ein kleiner Auszug unserer Angebote:

  • CAD mit AutoCAD
  • CAD mit Inventor
  • CAD mit SoildWorks
  • Adobe Photoshop
  • Adobe Dreamweaver

    Hier können Sie Kontakt aufnehmen: 0221-16 93 07 90
    Montag - Donnerstag 09:30 - 16:30 Uhr
    Freitag 7:30 - 15:00 Uhr

    Die Rechtsgrundlagen für den Einsatz der WeGebAU-Mittel sind im Wesentlichen in den nachfolgenden drei Rechtsgrundlagen geregelt. In den Punkten 1 und 2 sind die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber und in Punkt 3 die für den Arbeitnehmer ausgeführt.

    1) Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III
    2) Grundsatz der Förderung der berufliche Weiterbildung nach § 77 SGB III
    3) Förderung beschäftigter Arbeitnehmer nach § 417 SGB III

    Auszugsweise Kurzinformationen zu:

    1 u. 2 Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen eine Förderung über die BA durch die Inanspruchnahme von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt erhalten.

    Die Förderung gibt es für
    - Personen ohne Berufsabschluss,
    - Personen mit niedrigschwelligeren Berufsabschlüssen oder aber
    - Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, aber mit mehrjähriger Berufsentfremdung aufgrund anderweitiger Tätigkeiten

    Die Weiterbildung hat im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in der regulären Arbeitszeit zu erfolgen.

    3. Fördermöglichkeit gilt für Personen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. In dem Falle ist berufliche Qualifikation kein Entscheidungskriterium für die Förderung. Die Weiterbildung wird über Bildungsgutschein bei AZWV zertifizierten Trägern finanziert.

- ein Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit